
Um die verschiedenen Arten der Krankenversicherung zu vergleichen ist es am besten,
die verschiedenen Aspekte der jeweiligen Leistungen der Versicherung miteinander zu
vergleichen, um die Unterschiede zwischen der gesetzlichen und der privaten
Krankenversicherung zu erkennen.
Allgemein ist zu sagen dass die private Krankenversicherung je nach Tarif eine
Vielzahl an Mehrleistungen gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung erbringt.
Diese Leistungen sind jedoch individuell geregelt und basieren auf die Höhe der
Beiträge und dem jeweiligen PKV Tarif.
Da der Beitrag zu einer privaten Krankenversicherung nicht jedem möglich ist,
sondern gewisse Voraussetzungen für den Eintritt in die PKV gelten ist es wichtig,
sich auch mit den Möglichkeiten der GKV zu befassen.
Durch die Änderung der Gesundheitsreform 2007 haben auch gesetzliche Kassen die
Möglichkeit, Wahltarife anzubieten, um gewisse Leistungen, wie zum Beispiel
Krankentagegeld, anzubieten.
Auch eine private Krankenzusatzversicherung ist für Personen die in der GKV
versichert sein müssen möglich, um die Leistungen die sonst nur in der PKV angeboten
werden wahrnehmen zu können. Durch die Vielzahl an Möglichkeiten, eine GKV
Zusatzversicherung abzuschließen sollte man überlegen, welche Versicherungsart man
wählt, um die optimale Krankenversicherung für die jeweiligen Bedürfnisse
abzuschließen.
Bei den Möglichkeiten der ärztlichen Behandlung besteht ein großer Unterschied
zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung. Während es in der
privaten Krankenversicherung möglich ist, den Arzt nach freier Wahl auszusuchen und
auch auf die Behandlung durch einen Chefarzt zu bestehen, sollte ein
Krankenhausaufenthalt möglich sein, haben Versicherte in der GKV weit weniger
Möglichkeiten.
Als GKV Patient stehen nur die jeweiligen Vertragsärzte für die Behandlung und
Beratung zur Verfügung. Für die Behandlung muss die jeweilige Versicherungskarte
vorgelegt werden, zusätzlich fallen für jedes Quartal 10 Euro Praxisgebühren für die
Behandlung an.
Im Krankenhaus wird im Mehrbettzimmer vom dienst habenden Arzt betreut.
Für privat Krankenversicherte besteht auch die Möglichkeit, je nach bestehendem
Tarif, einen Heilpraktiker zu besuchen. Hierbei müssen jedoch Erfahrungswerte über
dessen Erfolge vorhanden sein.
Für gesetzlich Versicherte in der GKV besteht diese Möglichkeit nicht.
Ein weiterer Aspekt der privaten Krankenversicherung ist die Erstattung von
Verdienstausfall. Auch in der gesetzlichen Krankenversicherung ist Krankentagegeld
inbegriffen, in der PKV ist es jedoch möglich die Höhe und Dauer des jeweiligen
Krankentagegelds individuell zu vereinbaren, abhängig vom PKV Tarif.
Je nach PKV Tarif und Angebot gibt es eine Vielzahl weiterer Unterschiede in der
jeweiligen Behandlung, sei es im Bereich Krankenhaus, Zahnersatz oder
Kieferorthopädie, die von der gesetzlichen Krankenkasse meist in geringerem Masse
erstattet werden.