
Oft steht ein plötzlicher Geldbedarf mit den vorhandenen finanziellen Reserven nicht im Einklang. Teure Operationen lassen sich meist nicht aus eigenen Mitteln finanzieren, oder der Wasserschaden am Haus kann nicht sofort beseitigt werden, weil für das nötige Kapital nicht vorgesorgt wurde. Plötzliche Unfälle mit Sachschaden, Verlust des regelmäßigen Einkommens, Erbkrankheiten die unerwartet zu Tage treten oder ein Studium, das um ein zusätzliches Jahr verlängert werden muss, sind Risiken, die bei nicht vorhandenem Eigenkapital durch spezielle Finanzierungsmodelle abgedeckt werden können.
Viele nutzen die Möglichkeit, sich gegen solche Fälle, die nicht vorhersehbar sind, zu versichern. Der Abschluss einer Versicherung ist eine Maßnahme um einen unkalkulierbaren zukünftigen Geldbedarf abzudecken. Hierbei zahlt man in gleichmäßigen Abständen einen bestimmten Betrag, die sogenannte Prämie, an ein Versicherungsinstitut. Die Modalitäten werden in einem Vertragsverhältnis geregelt. Diese Regellungen sind auf dem Versicherungsschein, der sogenannten Police, festgehalten. Gegen Vorlage der Police hat der Versicherte bei Eintritt des Bedarfs Anspruch auf eine Geldsumme, die annähernd der Höhe des benötigten Geldbetrags entspricht. Nachdem dieser Anspruch geltend gemacht wurde, wird das Geld auf ein Konto des Versicherten überwiesen.
Ein weiteres Modell zur Finanzierung einer unvorhergesehenen oder unumgänglichen, Ausgabe, ist die Aufnahme eines Kredits. Bei einem Kredit handelt es sich um ein Guthaben, auf der Basis von geliehenem Geld. Um dieses Guthaben zu bekommen, muss der Interessent seine Bonität unter Beweis stellen. Dazu genügen meist ein sicheres Einkommen und eine negative SCHUFA-Auskunft. Bei Selbstständigen wird das zukünftige Einkommen prognostiziert und diese Prognose mit den Einkommen der letzten drei Jahre verglichen. Diese Kreditform nennt sich Personalkredit. Eine andere Form ist der Realkredit. Dieser Kredit wird durch Sicherheiten gedeckt. Handelt es sich dabei um Immobilien, so spricht man bei dieser Art des Realkredits auch von einer Hypothek. Wird der Realkredit durch bewegliche Güter abgesichert, so handelt es sich um einen Lombardkredit. Bevor der Kreditgeber dem Antragsteller den Kredit überlässt, werden in einem Kreditvertrag die Modalitäten der Ratenrückzahlung und die Höhe der Zinsen festgelegt. Nach der Überweisung der Kreditsumme auf das Konto des Kreditnehmers, kann dieser frei über das Geld verfügen. Anders als im Fall einer Versicherung, muss man nicht beweisen, dass man das Geld wirklich für einen bestimmten Zweck benötigt hat.