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Die 1 Euro GmbH

Ziel des deutschen Bundestages ist es den Unternehmensgründern dieses zu erleichtern. Die Bildung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung soll es schon ab einem Euro Stammkapital geben. Bislang brauchte man für eine GmbH-Gründung ein Gundkapital von mindestens 25.000 Euro. Wie eine Zeitung informierte besteht eine Übereinstimmung den einzelnen Regierungsvertretern und eine entsprechende Reform soll im Kabinett beschlossen werden.

Die in der BRD vorherrschend genutzte GmbH soll gegen der britischen Limited gestärkt werden. Der Grund für die Entscheidung der Bundesregierung das Grundkapital auf nur einen Euro zu reduzieren ist der der Abbau der Firmengründungen. Durch die Änderung des GmbH-Gesetzes will der Bundestag dem Rückgang verbessern. Zusätzlich zur Gesellschaft mit beschränkter Haftung wird es die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft geben.

Mit einem Stammkapital von einem Euro gibt es ab ersten Januar 08 die einzigartige Chance eine Gründung einer Selbstständigkeit wie die namentlich bekannten haftungsbeschränkten 1 Euro Gesellschaft mit beschränkter Haftung vorzunehmen. Die Gründung der rechtlichen Form der Gesellschaft mit beschränkter Haftung soll ansprechender umgesetzt werden. Die Grundlagen zu Gunsten der Mini-GmbH (1-Euro-GmbH) wurden im Gesetz zur Modernisierung des Rechtes einer GmbH und zur Missbrauchsbekämfung (MoMiG) festgeschrieben.

Der offzielle Name dafür heißt “haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft”. Gekennzeichnet ist die neue Unternehmensform durch das geringe Mindeststammkapital von einem Euro, denn die Anteile an der Firma können ab einem Euro aufgeteilt werden. Die Mustersatzung kann man ohne notarielle Beglaubigung benutzt werden. Durch das und dem erlabten Eintrag in das Handelsregister kann die Gesellschaft mit beschränkter Haftung-Gründungsdauer ohne Probleme werden. Die Stammeinlage ist in bar auf einmal zu zahlen, es bedarf nicht der sog. Sacheinlagen.

Die Zahl der Mitwirkenden ist auf 3 beschränkt, ferner sind die Gesellschaft mit beschränkter Haftung-Mitwirkenden in der Gesellschafterliste registriert. Als Grundsicherheit sind 25% des Gewinnes eines Jahres sparen, solange ein Grundkapital in Höhe von zehntausend Euro gespart ist. Das ist so hoch der normalen Gesellschaft mit beschränkter Haftung.

Firmieren muss das Unternehmen mit dem Kürzel UG. Die Abkürzung UG kann sich jedoch auch als Nachteil erweisen, dieses offeriert dem möglichen Vertragspartner, welcher sich mit Abkürzungen auskennt, dass dieser Mini-GmbH das eben angesprochene Kapitalstamm fehlt. Ansonsten obliegt die Unternehmergesellschaft (von der Haftung beschränkt) den selben Beschränkungen wie die Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Zum einen steht die Mini-GmbH unter der kompletten Kontrolle durch die Finanzamt, anderseits hat die Mini-GmbH auch Vorteile für Existenzgründer. Es ist nicht nur für den deutschen Staat ein Vorteil dar, wenn dank die Mini-GmbH, die zahkreiche Auswanderung von Firmen nach Großbritannien, mit dem Inhalt der Limited, sowie die Zuwiederhandlung in Form von „Briefkastenfirmen” gebremst wird.

Von Bedeutung ist auch, dass der Unternehmer, den Sitz in England mehr vorweisen muss und der der Papierkram in England mit den in England bestehenden Finanzämtern wegfällt. Ein weiterer Vorteil für künftige Gläubiger der Mini-GmbH ist, dass sie nicht mehr befürchten müssen, ihr Geld im Ausland eintreiben zu müssen. Unternehmer und Kunden können somit nur profititeren von der Unternehmergesellschaft.



17.04.2008




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