
Die Hausratversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen, denn im eigenem Haushalt entstehen oft Schäden, die allein meist nur sehr schwer finanziell zu verkraften sind. Die Hausratversicherung bietet Schutz für Verbrauchs-, Gebrauchs- und Einrichtungsgegenstände gegen Vandalismus, Raub, Einbruch und Diebstahl, Hagel und Sturm sowie gegen durch Wasser und Feuer verursachte Schäden. Zudem sind eventuell anfallende Kosten für Hotelunterkünfte, Schutz und Aufräumungskosten im Zusammenhang mit den oben genannten Risiken mitversichert. Vor Versicherungsabschluss können zudem weitere Leistungen für einen umfassenden Versicherungsschutz vereinbart werden. Diese zusätzlichen Vereinbarungen könnten beispielsweise Schutz vor Fahrraddiebstahl oder Elementarschäden.
Zusammenfassend kann man sagen, dass nahezu alle Gegenstände des eigenen Haushalts über die Hausratversicherung versichert sind. Dazu gehören zum Beispiel Nahrungsmittel, Möbel, Unterhaltungselektronik, Kleidung und Küchengeräte. Dabei haftet die Versicherung nicht mit vollen Beträgen, sondern leistet nur Zahlungen für die im Versicherungsschutz vereinbarte Versicherungssumme. So kann es beispielsweise sein, dass in einem Haushalt mit einem Hausrat von ca. 50000 € und einer Versicherungssumme von 20000 € nur 2/5 des Schadens durch die Hausratversicherung erstattet wird. Als Anhaltspunkt zur Berechnung der Entschädigung eignet sich die Formel: Entschädigung = Schaden x Versicherungssumme / Versicherungswert. Als Versicherungsort zählt die im Versicherungsschein angegebene Wohnung des Versicherungsnehmers. Hausrat, der sich vorübergehend außerhalb der eigenen Wohnung befindet, beispielsweise in einer Ferienwohnung, kann mit Hilfe der so genannten Außenversicherung zusätzlich versichert werden. Die Höhe des Versicherungsbetrages bemisst sich dabei meistens an der Höhe der Versicherungssumme und Größe der Wohnung. Eine günstige Hausratversicherung findet man vorzugsweise mit Hilfe eines Versicherungsvergleichs.
Voraussetzung für einen umfassenden Versicherungsschutz sind dabei die Pflichten und Verhaltensweisen des Versicherungsnehmers. Somit ist bei fahrlässigem Verhalten nicht mit einem Versicherungsschutz zu rechnen. Schließt der Versicherungsnehmer die Tür beim Verlassen der Wohnung nicht ab, kann nicht mit einer Erstattung gerechnet werden. Sollte der Versicherungsnehmer einen Umzug in Betracht ziehen, muss die Versicherung darüber informiert werden. In diesem Fall ist der gesamte Hausrat im alten- und neuem Wohnraum für 2 Monate versichert. Anschließend gilt der Versicherungsschutz nur noch für den Hausrat, der sich im neuen Wohnraum befindet.