
Seit dem 01.01.1999 ist es öffentlich. Es gibt den alten Papierführerschein nicht mehr. Diesen gibt es ab heute nur noch im Scheckkartenformat, jedoch ist die Wiedererkennungsfarbe Rosa geblieben. Mit dem Format ändert sich allerdings auch die alte Klasseneinteilung. Dies passiert auf Grund der einheitlichen EU Norm.
Alle EU Bürger dürfen ihren alten Führerschein natürlich weiterhin behalten und diese gelten wie bisher uneingeschränkt, es besteht alle so keine Umtauschpflicht. Natürlich haben die Bürger jedoch die Möglichkeit, ihren alten und eventuell sehr beschädigten Führerschein freiwillig gegen den neuen einzutauschen.
Die Klasseneinteilung wurde an die EU genormt (EU-Führerschein). Dies beinhaltet im Folgenden, dass in der Motorradkategorie die Klassen 1 und 1a zur neuen Klasse A werden. Dabei gilt weiterhin die Altersnorm. Der Übergang von PKW zum LKW wird von 7 500 kg auf 3 500 kg Gesamtmasse herabgesetzt. Dafür benötigt man zukünftig die Klasse C1. Zudem gibt es verschiedene Anhängerführerscheine. Für einen normalen Anhänger bis 750 kg darf man die Klasse B benutzen. Alles darüber ist schon Klasse E erforderlich. Klasse M ist immer noch für Leichtmofas gedacht und kann ab 15 Jahren errungen werden. Das neueste ist auch der sogenannte Führerschein ab 17 Jahren. Dort darf der Jugendliche in Begleitung eines Erwachsenens fahren, der älter als 35 Jahre ist, unfallfrei fährt und keine MPU ablegen musste.
Eine MPU ist die Medizinisch-Psychologische Untersuchung, wo überprüft wird, ob man zum Fahren eines Fahrzeugs in der Lage ist. Die Allgemeine Bezeichnung dafür lautet anstelle von “MPU” als der bekannte „Idiotentest“. Dieser wird meist abgefragt, wenn der Prüfling dreimal durch die Theorie fällt.